Private Homepage von Daniel Rüd

22. August 2006, 01:03 Uhr





Anbieter-Vergleich: Kostenlose Gästebücher

Heute wurde ich per E-Mail auf einen neuen Vergleichsservice aufmerksam gemacht.

Unter www.gaestebuchanbieter-vergleich.de bekommt man eine Liste präsentiert, auf der derzeit 37 Anbieter von kostenlosen Gästebüchern in alphabetischer Reihe aufgelistet werden.

Hinter dem Namen des Anbieters sieht man grüne Häkchen und rote Kreuzchen in insgesamt fünf Kriterien: Kostenlos, Werbefrei, Design frei anpassbar, Spamschutz, Mehrsprachig. Darüber hinaus, rein informativ, die aktuellen Benutzerzahlen, sofern sie vom jeweiligen Anbieter öffentlich zugänglich gemacht wurden.

Interessant dabei ist: der Herausgeber der Seite bietet selbst Gästebücher an, allerdings wird dies mit keinem Wort erwähnt. Auch hat sein Gästebuch-Service in allen Kriterien ein grünes Häkchen und ist somit einer von zwei Dienstleistern, die alle Anforderungen erfüllt haben.

Wobei man die Frage stellen könnte: ist ein Zwangslink im Gästebuch mit dem Text “(c) 2003 bis 2006 by (ANBIETER)” bereits Werbung oder nicht?

Ich bin zwar kein Anwalt und deshalb auch erst recht kein Fachmann in Sachen Wettbewerbsrecht, aber strenggenommen könnte man den Vergleich meines Erachtens als verschleierte Werbung auslegen…




Hier geht's zurück zur Blog-Übersicht



 


Kommentare zum Eintrag

Anbieter-Vergleich: Kostenlose Gästebücher”



Fabian Karg

Hallo,

Kritik soll man sich ja zu Herzen nehmen;) Daher wurde die o.g. Seite jetzt dergestalt abgeändert, dass der kritisierte Gästebuchhoster aus der Liste herausgenommen wurde und lediglich ganz unten auf der Seite erwähnt wird.

Beste Grüße,
Fabian Karg (Betreiber gaestebuchanbieter-vergleich.de)


Daniel Rüd

Hallo Fabian,

ich habe deinen Gästebuch-Service natürlich nicht kritisiert. Von mir aus kannst du ihn auch richtig drin lassen. ;)

Ich kenne nur aus der letzten Zeit einen ähnlichen Fall, allerdings in einer anderen Branche, wo es genau darum ging, dass der Herausgeber eines “objektiven” Vergleichs gleichzeitig ein Wettbewerber der verglichenen Unternehmen bzw. deren Produkte war. Ein Konkurrent, der schlecht abgeschnitten hatte, klagte auf Unterlassung und bekam sowohl in erster als auch in zweiter Instanz recht.


Neuen Kommentar hinzufügen

Name
E-Mail
Website
Kommentar
Hinweise für die Abgabe eines Kommentars:

Eure im Feld "Website" angegebene Homepage wird -genauso, wie eure E-Mail-Adresse- nicht öffentlich angezeigt! Beide Eingaben können nur von mir im Konfigurationsbereich eingesehen werden. Natürlich habt ihr die Möglichkeit, Links innerhalb eures Kommentares abzugeben. Sobald allerdings ein Kommentar mindestens einen Link beinhaltet, geht er in die Moderation und muss von mir freigeschaltet werden.

Ich werde aber Beiträge von euch, die mir wie reine Werbeeinträge vorkommen, nicht veröffentlichen. Darüber behalte ich mir vor, Kommentare ohne Angaben von Gründen zu löschen.

Hier geht's zurück zur Blog-Übersicht

Private Homepage
Daniel Rüd
Private Homepage
Fachinformatiker Anwendungsentwicklung
Privates Fotoalbum
Privates Weblog
Informationen
Interaktiv
Sitemap  |  Suche  |  Links  |  Impressum
Daniel Rüd

RSS-Feeds
Bleib über neue Beiträge in diesem Blog auf dem Laufenden.

Besucher