Private Homepage von Daniel Rüd
eBay-Missbrauch - Urteil des AG Potsdam
Ein Besucher meiner Website, der den eBay-Missbrauch-Eintrag gelesen hatte, hat mich auf eine aktuelle Nachricht auf Heise.de aufmerksam gemacht:
Das Amtsgericht Potsdam hat in einem Urteil vom letzten Freitag (Az. 22 C 225/04) die Unterlassungsklage eines eBay-Teilnehmers als begründet anerkannt und eBay als “mittelbaren Störern” verboten, unter Namen und Anschrift des Klägers andere Teilnehmer als ihn selbst zum Handel auf eBay zuzulassen. Bei dem Kläger wurden, genauso wie bei mir, die Adressdaten missbraucht um bei eBay minderwertige Ware zu versteigern und somit Kunden zu betrügen.
Das Urteil ist leider noch nicht rechtskräftig und eBay hat schon Berufung angekündigt. Ich hoffe aber, dass das Urteil auch von höherer Instanz bestätigt wird. Es kann doch nicht angehen, dass ständig weitere Accounts mit meinem Namen angelegt werden können, obwohl ich eBay mehrmals auf den Missbrauch hingewiesen hatte und verlangt habe, dass zukünftig keine Accounts mehr mit meinem Namen angelegt werden können. Technisch dürfte dies auch kein großer Akt sein, eine solche Sperre zu realisieren.
Man wird sehen, wie es weiter geht. Ich werde hier jedenfalls weiter berichten.
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