Daniel Rüd

Netzsperren – ein Fallbeispiel

Bei einem Blick in die heutige Ausgabe der BILD hätte ich doch glatt kotzen können: auf der ersten Seite wird Familienministerin Ursula von der Leyen als Gewinnerin des Tages  genannt, wegen ihrem Vorhaben, den Zugriff auf kinderpornographische Websites per DNS zu sperren. Ja geht’s denn noch?

Sperren ist nicht gleich Löschen

In den vergangen Wochen ist schon genug über das Thema der Internetsperren  geschrieben  und gezeigt  worden, auch, dass der Vergleich, den von der Leyen genannt hat, dass es so sei als würde man bei einem Telefon den Stecker ziehen, eben nicht stimmt und es eher so ist, dass das Telefon weiterhin angestöpselt bleibt, man aber lediglich aus dem neben dem Apparat liegenden Telefonbuch ein paar Seiten herausreißt mit der Folge, dass jeder, der die bösen Rufnummern im Kopf hat, weiterhin problemlos telefonieren kann und ebenso jeder, der sich innerhalb kurzer Zeit ein neues, unzensiertes Telefonbuch beschaffen kann.

Dass man mich nicht falsch versteht, ich begrüße natürlich das Vorhaben, aktiv gegen Kinderpornographie vorzugehen, halte die Sperren allerdings für das absolut falsche Mittel. Besser gesagt, ich bin strikt dagegen, da die Sperren zu viele Risiken und Nebenwirkungen haben.

Beispiel aus der Vergangenheit

Ich betreibe seit fast sieben Jahren den kostenlosen Gästebuch-Service GBServer.de . Dort kann jeder ein Gästebuch anlegen und problemlos auf seiner Website integrieren; mittlerweile haben über 50.000 Leute den Service in Anspruch genommen.

Vor zwei Jahren war allerdings ein schwarzes Schaf darunter, der das Gästebuch als Art Linktausch-Forum für kinderpornografisches Material missbrauchte, weshalb ich damals vom BKA kontaktiert, zur Löschung der Inhalte und zur Herausgabe der Logdaten aufgefordert wurde. Alles kein Problem, dem bin ich natürlich innerhalb kürzester Zeit nachgekommen.

Ich frage mich, ob das BKA sich, wenn es das geplante Gesetz damals schon gegeben hätte, überhaupt die Mühe gemacht hätte, sich groß mit mir zu unterhalten und zu komminizieren oder ob ich einfach auf der Sperrliste für kinderpornografische Website gelandet wäre?

Wenn das der Fall gewesen wäre, dann wäre mein kompletter Gästebuch-Service nicht mehr erreichbar gewesen und alle Besucher, die auf irgendein x-beliebiges Gästebuch landen wollten, hätten nur ein Stopp-Schild gesehen und noch viel schlimmer, wären auf dem Radar der Strafverfolgungsbehörden gelandet, weil sie ein Gästebuch auf Lieschen Müllers Homepage angesurft haben. Und all das nur, weil eines von über 50.000 Gästebüchern illegale Inhalte enthielt… Etliche tausend Leute würden jeden Tag unschuldig ins Visier der Fahnder geraten… und nur bei meinem Service.

Außerdem wüsste ich in einem solchen Fall nicht einmal wohin ich mich wenden müsste, um die Sperrung wieder rückgängig machen zu lassen. Welchen Rechtsweg gibt es da? Das Gesetz gibt, soweit mir bekannt, da keine Antwort…

Veröffentlicht: Mittwoch, den 17.Juni 2009

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