Wie ich gerade mit Schrecken bei einer Recherche beim DPMA
festgestellt habe, hat jemand im September beim Patentamt den Begriff “Landing Page” eintragen lassen. Bisher ist der aktuelle Bearbeitungsstand auf “Anmeldung eingegangen”, es ist also noch nichts passiert. ![]()
Da ich kein Anwalt bin, würde mich jetzt natürlich interessieren, ob eine solche Anmeldung überhaupt durchkommt bzw. ob man dagegen etwas unternehmen kann, denn der Begriff “Landing Page
” wird von vielen benutzt als Bezeichnung für eine Seite auf der man z.B. nach einem Klick in Werbeanzeigen landet. Es handelt sich dabei in der Regel um optimal auf die Besucherbedürfnisse abgestimmte Seiten, die nur Informationen erhalten, die der Benutzer auch sucht. Sie zeichnen sich durch eine hohe Konversionsrate aus, da der Besucher nicht durch unnötige Informationsvielfalt abgelenkt wird.
Es wird nicht nur bei Suchmaschinenoptimierern eingesetzt, sondern auch für Sponsored Links in den Suchergebnissen: Wenn beispielsweise ein Software-Unternehmen, welches ein Programm herstellt, das den PC gegen Spyware schützen soll in den Suchmaschinen per Sponsored Links mit dem Begriff “Spyware Tool” wirbt, dann ist es sinnvoller, direkt die passende Unterseite zu verlinken, wo der Besucher ausschließlich über das Tool informiert wird und sich evtl. auch noch eine kostenlose Trial-Version herunterladen kann, als wenn man den Besucher auf die Startseite leitet, wo er durch aktuelle Unternehmensnachrichten und weitere andere Produkte von seinem eigentlichen Suchziel abgelenkt wird.
Aus diesem Grund gibt es sogar bei Google Adwords den Landing Page Faktor
als eine von mehreren Kriterien anhand denen Klickpreis und Position der Anzeige in den Suchergebnissen ermittelt wird.
Mich würde es sehr wundern, wenn eine solche Markenanmeldung durchkommen würde. Denn wenn es der Fall wäre, dann könnte es durchaus möglich sein, dass die ein oder andere SEM/SEO-Agentur, die mit dem Bau von Landing Pages wirbt und diese auch unter diesem Namen verkauft, Post vom Anwalt bekommt; natürlich mit Kostennote und der Forderung, in Zukunft nicht mehr den Begriff “Landing Page” zu verwenden.
Wie schon geschrieben:
- Weiß jemand, ob so eine Anmeldung Erfolg hat?
- Weiß jemand, wie das Widerspruchsverfahren läuft und was man da genau machen muss?
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